News Aktuell

Wir stehen dem Seniorenbeirat der Landeshauptstadt zur Seite...

Mehr Infos


Unterstützen Sie mit ihrer Spende die Arbeit des Fördervereins...

Mehr Infos


FVSB-Suche

Seitenbesuche

Insgesamt 3959

Login Formular

Satzung

Jeder Verein braucht eine Satzung...

Satzung des Fördervereins des Seniorenbeirates
der Landeshauptstadt Magdeburg

Gründungsversammlung 20.04.2017

 

§ 1 Name Sitz Geschäftsjahr

 

(1) Der Verein führt den Namen

              "Förderverein des Seniorenbeirates der Landeshauptstadt Magdeburg e. V."

(2) Sitz des Vereins ist Magdeburg
(3) Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer VR 4897 eingetragen.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

§ 2 Zweck des Vereins

 

Die Tätigkeit des Vereins dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Wohlfahrtszwecken im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigter Zwecke" der Abgabenordnung (AO), und zwar der Altenhilfe.

Der Satzungszweck ist die finanzielle und ideelle Unterstützung des Seniorenbeirates der Landeshauptstadt Magdeburg.

Dazu zählen ins besonders:

   (a) Sammlung und Bereitstellung von Mitteln für die Arbeit des Seniorenbeirates,
   (b) Nachwuchsförderung für den Seniorenbeirat,
   (c) Mitarbeit und Bereitstellung von Mitteln bei/für Veranstaltungen des Seniorenbeirates,
   (d) und die Durchführung und Förderung von Projekten.

Im Übrigen erfolgt die Förderung und Unterstützung der Aufgaben und Arbeiten des Seniorenbeirates der Landeshauptstadt Magdeburg nach Maßgabe von dessen Geschäftsordnung.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

 

(1) Der Verein ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zweck im Sinne der Abgabenverordnung (steuerbegünstigte Zwecke).

(2) Finanzielle Mittel des Vereins dürfen nur für Satzungszwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3) Ehrenamtlich tätige Personen haben Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen. Niemand darf durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

 

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person, die seine Zwecke unterstützt, auf Grund einer Beitrittserklärung werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

(2) Die Kündigung der Mitgliedschaft ist durch schriftliche Erklärung zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich. Durch Tod erlischt die Mitgliedschaft.

(3) Ein Mitglied, das gegen die Interessen des Vereins verstößt, kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Vor Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Rechtfertigung zu einzuräumen.

(4) Die Mitgliederversammlung hat darüber zu beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge erhoben werden.

 

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

(a) der Vorstand
(b) die Mitgliederversammlung

 

§ 6 Vorstand

 

(1) Der Vorstand besteht aus drei Personen:
Dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer, die von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt werden. Die Wiederwahl ist zulässig.

Die Amtsperiode beginnt mit der Annahme der Wahl und endet mit der Neuwahl durch die Mitgliederversammlung.

(2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins entsprechend der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je 2 Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein.

(3) Vorstandssitzungen finden in der Regel vierteljährlich statt. Die Einladungen erfolgen unter Einhaltung einer Frist von zehn Tagen durch den Vorstandsvorsitzenden oder seines Vertreters.

(4) Die Sitzungen sind bei Anwesenheit von zwei Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Beschlüsse bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Stimmenmehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder.

(5) Über die Vorstandsbeschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist.

 

§ 7 Mitgliederversammlung

 

(1) Die Mitgliederversammlung ist oberstes beschlussfähiges Organ. Sie wird vom Vorsitzenden selbst oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.

(2) Der Vorstand beruft im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres eine Mitgliederversammlung ein. Die Mitglieder des Vereins sind unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich einzuladen.

(3) In die Tagesordnung sind aufzunehmen:

(a) Vorlage des Jahres- und des Kassenberichts,
(b) Bericht der Kassenprüfung und Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,
(c) Wahl des Vorstandes (jeweils nach Ablauf von zwei Jahren),
(d) Wahl von zwei Kassenprüfern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen (jeweils nach Ablauf von zwei Jahren),
(e) und Verschiedenes.

(4) Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Beschlüsse, die Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins betreffen, bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder.

(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

 

§ 8 Auflösung des Vereins

 

(1) Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit der in § 7 Absatz 4 genannten Mehrheit

(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten gemeinnützigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen der Landeshauptstadt Magdeburg zu, die es für gemeinnützige Zwecke, insbesondere für solche der Altenpflege, zu verwenden hat.

(3) Beschlüsse über eine künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Zustimmung des zuständigen Finanzamtes erfolgen.

 

§ 9 Inkrafttreten

 

Vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 20.04.2017 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Landeshauptstadt Magdeburg, den 20.04.2017

 

 

Anlage zum Download

Satzung FVSBMD 24 07 2017.pdf [5.99Mb]
Hochgeladen vor Freitag, 10. März 2023 von FVSBMD-Admin
Akzeptieren

Hinweis: Diese Website verwendet Cookies. Sie funktioniert nicht ohne die Verwendung von Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden, und je nach Art der Nutzung Daten gespeichert werden. Mehr erfahren